Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke, der Bildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit: > individueller aktivierender Pflege und Betreuung durch Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag; > individueller Betreuung und Begleitung der Bewohner des Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag; > Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen; > Erstversorgung im Notfall; > Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens; > Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen; > Sterbebegleitung; > Hospizarbeit. - die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und Pflegeheimen im Sinne des § 68 Nr. 1 AO - die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen - die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks - die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen - Durchführung von Fachkongressen - durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an die Kooperationspartner ist ausgeschlossen. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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