Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere in Stadt und Landkreis Osnabrück im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von ambulanten Pflegediensten zur häuslichen Grund- und Behandlungspflege sowie zur ambulanten Kranken-, Alten- und Familienpflege. Des weiteren kann die Gesellschaft auch individuelle Schwerstbehindertenbetreuung durchführen sowie mobile Hilfsdienste betreiben bzw. unterhalten und z.B. "Essen auf Rädern" für wegen Alters hilfsbedürftige Senioren und pflegebedürftige Menschen anbieten. Die Gesellschaft darf auch Träger voll- und teilstationärer Altenhilfeeinrichtungen sowie von Einrichtungen für betreutes Wohnen sein. Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
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