Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen insbesondere in der Stadt Osnabrück und dem Osnabrücker Land im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, namentlich die Diakonischen Pflegeschulen Osnabrück. Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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