Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen und Services für öffentlich-rechtliche Körperchaften sowie andere Personen und Einrichtungen, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der § 52 ff. AO verfolgen, insbesondere die Erbringung von hauswirtschaftlichen, haustech-nischen und verwaltenden Dienstleistungen, die jeweils einen engen Bezug zu mildtätigen bzw. gemeinnützigen Tätigkeiten aufweisen, für das von dem Evangelischer Verein für Altenhilfe e.V. betriebene Elias-Schrenk-Haus sowie für die Christliche Sozialstation gGrnbH. Der Satzungszweck kann auch durch Mittelbeschaffung und Mittelweiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke anderer Körperschaften ( 58 Nr. 1 AO) verwirklicht werden. Der Satzungszweck kann auch durch Mittelbeschaffung und Mitteiweiterleitung, die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugend- und Altenhilfe und zur Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verwirklicht werden.
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