Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirche. Die Gesellschaft nimmt damit in der Welt ihren Auftrag zur Ausübung christliche Nächstenliebe wahr. In Erfüllung dieses Zweckes nimmt die Gesellschaft Aufgaben wahr, die die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinn von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 AO zum Inhalt haben. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die umfassende Betreuung hilfebedürftiger Menschen, insbesondere im Bereich der ambulanten Kranken- und Altenpflege und der Jugend- und Behindertenpflege im Landkreis Tuttlingen. Der Satzungszweck kann auch durch Mittelschaffung und Mittelweiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke anderer Körperschaften (§ 58 Nr. 1 AO) verwirklicht werden. Die Beschaffung von Mitteln für Körperschaften mit Sitz im Inland setzt voraus, dass es sich bei ihnen um steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Grundlage für die Tätigkeiten der Gesellschaft ist das christliche Menschenbild. Dienste und Betreuung werden allen Menschen - ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis - geleistet. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks wird eine Sozialstation mit dem dafür erforderlichen Fachpersonal unterhalten.
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