(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung, die Förderung der Völkerverständigung, der Jugendhilfe und des Sports, die Förderung von Kunst und Kultur, sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Gesellschaft im Sinne des § 57 Absatz 3 der Abgabenordnung mit anderen gemeinnützigen Körperschaften, die diese Zwecke fördern. Kooperationspartner der Gesellschaft in diesem Sinne sind die gemeinnützigen Zwecken verpflichteten Körperschaften im Unternehmensverbund der Europäischen Stiftung für innovative Bildung (im Folgenden: \"EuSiBUnternehmensverbund\"). Die Gesellschaft wirkt mit den unterstützten gemeinnützigen Körperschaften des EuSiB- Unternehmensverbunds insbesondere dadurch planmäßig zusammen, dass sie für diese - Verwaltungsarbeiten übernimmt, wie Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlussarbeiten, Vertragswesen, Sekretariat, sowie Bibliothekswesen, - die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernimmt, - Systemadministration und IT- Dienstleistungen übernimmt, - Küchenkräfte zur Verfügung stellt, die in den Räumlichkeiten des EuSiBUnternehmensverbunds bei der Essensausgabe und Frühstückszubereitung behilflich sind, - Reinigungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten vornimmt und - Sachmittel entgeltlich oder unentgeltlich bereitstellt. (4) Die Gesellschaft wirkt mit den Körperschaften des EuSiB- Unternehmensverbunds weiterhin dadurch planmäßig zusammen, dass sie diese über die Erzeugung erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung unterstützt. Zudem stellt die Gesellschaft ihre Energieerzeugungsanlagen den Körperschaften des EuSiB- Unternehmensverbunds derart zur Verfügung, dass sie den unterstützten Körperschaften zu Bildungszwecken dienen (Veranschaulichung und Praxisanwendung in den Bildungsbereichen Physik, Nachhaltigkeit und Ökologie) (5) Darüber hinaus wirkt die Gesellschaft mit den Kooperationspartnern dadurch planmäßig zusammen, dass sie von diesen Leistungen in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen kann wie folgt: - finanzielle und personelle Unterstützung von Schul- und andere Bildungsprojekten, - personelle pädagogische Unterstützung, - entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von Sachmitteln und Immobilien, und - Beratungsleistungen zu pädagogischen und organisatorischen Fragestellungen.
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