(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung. (3) Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch den Betrieb einer FachschuIe und einer Höheren Berufsfachschule im Bereich Sozialpädagogik. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch die Förderung einer Hochschule. Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre. (4) Der Gesellschaftszweck wird zudem verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Gesellschaft im Sinne des § 57 Absatz 3 der Abgabenordnung mit anderen gemeinnützigen Körperschaften, die diese Zwecke fördern. Kooperationspartner der Gesellschaft in diesem Sinne sind die gemeinnützigen Zwecken verpflichteten Körperschaften im Unternehmensverbund der Europäischen Stiftung für innovative Bildung (im Folgenden: ?EuSiB- Unternehmensverbund\"). Die Gesellschaft wirkt mit den unterstützten gemeinnützigen Körperschaften des EuSiB- Untemehmensverbunds insbesondere dadurch planmäßig zusammen, dass sie von diesen Leistungen in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen kann wie folgt: - Verwaltungsarbeiten, wie Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlussarbeiten, Vertragswesen, Sekretariat, sowie Bibliothekswesen, - die Funktion des Datenschutzbeauftragten, - Systemadministration und IT- Dienstleistungen, - Küchenkräfte für die Essensausgabe und Frühstückszubereitung, - Reinigungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, - finanzielle und personelle Unterstützung von Schul- und andere Bildungsprojekten, - personelle pädagogische Unterstützung, - entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung von Sachmitteln und Immobilien, - Energieversorgung bzw. finanzielle Unterstützung aus der Einspeisungsvergütung der Energieerzeugungsanlagen sowie deren Nutzung zu Bildungszwecken und - Beratungsleistungen zu pädagogischen und organisatorischen Fragestellungen. (5) Die Kooperationspartner der Gesellschaft sind der Anlage ?Aufstellung nach AEAO zu § 57 Nummer 8 Absatz 2: Benennung der Kooperationspartner\" zu entnehmen. Diese Anlage ist nicht Bestandteil der Satzung.
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