(1) Die Abwasserentsorgung der Stadt Böblingen wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb entsorgt und reinigt das auf dem Gebiet der Stadt Böblingen anfallende Abwasser und betreibt hierzu die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung. Aufgrund von Vereinbarungen kann er sein Entsorgungsgebiet auch auf andere Gemeinden ausdehnen bzw. Abwässer aus Böblingen auf gemeindefremdem Gebiet reinigen lassen. Der Eigenbetrieb liefert Frischwasser an die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG. Daneben ist Gegenstand des Eigenbetriebes das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften des Privatrechts im öffentlichen Interesse der Stadt Böblingen, die Verpachtung städtischen Grundbesitzes und städtischer Infrastruktur, insbesondere an Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus erbringt der Eigenbetrieb Leistungen an städtische Einrichtungen und Eigengesellschaften nach Maßgabe von § 102 GemO. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Telefon
+49 7031 21920
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.