Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung der Gesellschaft zur Daseinsvorsorge - die Errichtung und der Betrieb von Fernwärmeversorgungsnetzen, insbesondere in den Stadtgebieten von Sindelfingen und Böblingen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört ferner die Erbringung von energieversorgungsnahen Dienstleistungen, artverwandten Aufgaben der Kommunalwirtschaft und die Ausnutzung der vorhandenen Versorgungsnetze. Die Gesellschaft ist zur Vornahme sämtlicher unmittelbar oder mittelbar mit den vorgenannten Gegenständen zusammenhängenden, notwendig oder nützlich erscheinenden Geschäfte berechtigt. Die Gesellschaft ist ferner im Rahmen von § 102 Gemeindeordnung Baden-Württemberg berechtigt, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich daran zu beteiligen und deren Geschäftsführung oder Verwaltung zu übernehmen sowie sämtliche weitere Geschäfte zu betreiben, die der Betätigung der Gesellschaft auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar förderlich sind.
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