1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht, Alter und Wohnsitz innerhalb und außerhalb des Kirchenkreises Recklinghausen. Darüber hinaus ist Zweck der Gesellschaft die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, Berufsförderung und Betreuung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daneben verfolgt die Gesellschaft das Ziel der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen und bietet Eingliederungs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu deren Gunsten an. Hierbei dient die Gesellschaft in erster Linie der Integration von Menschen mit Behinderungen sowie der Schaffung einer Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, die der von Menschen ohne Behinderungen weitestgehend gleich ist. Darüber hinaus berät die Gesellschaft Angehörige von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. 3. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 4. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Ferner darf sie Gesellschaften gründen, sie übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Auch darf die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 und 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den in der Anlage genannten Kooperationspartnern, im Wesentlichen mit den zum Unternehmensverbund \"Diakonisches Werk Emscher Lippe e. V.\" und in diesem Zusammenhang zur \"Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH\" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, sowie durch Nutzungsüberlassung und Personaldienstleis-tungen. 6. Zu den vorgenannten entgegengenommenen Leistungen gehören vor allem Leistungen der Mittelakquise und Fundraising sowie Liquiditätshilfen, Nutzungsüberlassungen von Immobilien und Mobilien mit der damit einhergehenden Verwaltungstätigkeit und technischen Diensten sowie Hausmeisterdiensten und die Energieversorgung, sowie die zentralen Dienste wie die Verwaltung und Geschäftsführung sowie Managementleistungen, Controlling, Finanzbuchhaltung, Faktura bzw. Leistungsabrechnung, Service- und Vertragsmanagement, Verwaltungs- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Gleichstellung u
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