1.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht, Alter und Wohnsitz innerhalb und außerhalb des Kirchenkreises Recklinghausen. Darüber hinaus ist Zweck der Gesellschaft die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung einer Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und weiterer tagestrukturierender Angebote für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen, sowie durch das Errichten und Betreiben von Einrichtungen und Angeboten, durch die Erwachsene und Senioren mit geistigen und körperlichen Behinderung sowie von Behinderungen bedrohte Erwachsene gefördert und betreut werden. Insbesondere unterhält die Gesellschaft verschiedene Einrichtungen besonderer Wohnformen und weitere Wohnangebote. Sie bietet außerdem die Betreuung auch in der eigenen Wohnung für Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke und/oder andere hilfsbedürftige Personen an. Die Förderung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen umfasst auch deren Beratung und die Beratung ihrer Angehörigen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Darüber hinaus leistet die Gesellschaft Assistenz und Beratung für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen und besonderen sozialen Schwierigkeiten (§67 SGB XI) innerhalb und außerhalb derer eigenen Häuslichkeit. 3.Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt wer-den. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 4.Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Ferner darf sie Gesellschaften gründen, sie übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Auch darf die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten. 5.Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 und 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den in der Anlage genannten Kooperationspartnern, im Wesentlichen mit den zum Unternehmensverbund Diakonisches Werk Emscher Lippe e. V. und in diesem Zusammenhang zur Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen gGmbH gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften, durch das Erbringen und die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, sowie durch Nutzungsüberlassung und Personaldienstleis-tungen. 6. Zu den vorgenannten entgegengenommenen Leistungen gehören vor allem Leistungen der Mittelakquise und Fundraising sowie Liquiditätshilfen, Nutzungsüberlassungen von Immobilien und Mobilien mit der damit einhergehenden Verwaltungstätigkeit und technischen Diensten sowie Hausmeisterdiensten und die Energieversorgung, sowie die zentralen Dienste wie die Verwaltung und Geschäftsführung sowie Managementleistungen, Controlling,
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