Förderung des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte, mildtätiger Zwecke i. S. d. § 53 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft zur Verwirklichung der o. g. Zwecke tätig werden. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Betreuung und Beratung von geistig, seelisch, körperlich mehrfach behinderten Menschen verwirklicht. Sie will Ihnen die Eingliederung in das Leben der Gesellschaft ermöglichen, Teilnahmemöglichkeiten schaffen und die Inklusion fördern. Hierzu schafft und unterhält sie Einrichtungen und Dienste (z. B. Wohnheime, Wohngemeinschaften, Tagesstätten, Formen der ambulanten Hilfe, Angebote zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit). Die Gesellschaft unterstützt auch bei der Beschaffung von Wohnraum und vermietet ihn an hilfsbedürftige Menschen. Sie bietet auch kombinierte Wohn- und Betreuungsdienstleistungen an.
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Sozialwesen
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