Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten für Suchtkranke (z. B. Wohnheime, ambulant betreute Wohnformen, kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote, Angebote zur sinnvollen Gestaltung von Freizeit). Unterstützung bei der Beschaffung von Wohnraum. Beschaffung von Wohnraum und Vermietung an hilfsbedürftige Menschen. Förderung der Wiedereingliederung Suchtkranker in Beruf und Gesellschaft. Die Gesellschaft kann diese Maßnahmen auch unterstützen und fördern. Die Gesellschaft kann für Suchtkranke auch Arbeitsangebote anbieten.
Sozialwesen
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