Förderung gemeinnütziger Zwecke i.S. von § 52 Abs. 2 Ziff. 4 der Abgabenordnung (Förderung von Jugendhilfe). Die Durchführung wird durch den Einsatz von geeignetem und geschultem Personal sichergestellt. Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Kindertagesstätten i.S. des § 1 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege des Landes Baden-Württemberg (KiTaG). Die Gesellschaft ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe i.S. von § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) (wird beantragt). Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die Durchführung des Kassenärztlichen Vermittlungsdienstes. Darüber hinaus wirkt die Gesellschaft im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetriebs mit der DRK-Rettungsdienst gGmbH beim Betrieb der Notfallrettung gem. § 1 Abs. 2 RDG einschließlich des Betriebs der integrierten Leitstelle gern. § 6 RDG sowie im Zivil- und Katastrophenschutz mit. Gegenstand des Krankentransportes ist es, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfebedürftigen Personen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. Gegenstand der Rettungsleitstelle ist die Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich. Auf der Grundlage der Statuten und der DRK-Satzungen nimmt die Gesellschaft als Teil der Gesamtorganisation des Roten Kreuzes auf der Basis des DRK-Gesetzes und des Zivil- und Katastrophenschutzgesetzes Aufgaben im komplexen Hilfeleistungssystem wahr. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Mitwirkung im Rahmen von arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieben mit dem Gesellschafter und den anderen Tochtergesellschaften des Gesellschafters bei der stationären Pflege, der häuslichen Pflege, den hauswirtschaftlichen Diensten, dem Essen auf Rädern, der Notrufbetreuung älterer Bürgerinnen und Bürger und der Breitenausbildung. Die Durchführung wird durch den Einsatz von geeignetem und geschultem Personal sichergestellt.
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Sozialwesen
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