(1) A) Die Förderung der Wohlfahrtspflege insbesondere durch a) die soziale Wiedereingliederung schwer integrierbarer arbeitsloser und hilfebedürftiger Personen, insbesondere Jugendlicher, Frauen und Migranten in das Berufsleben; b) die Verbesserung individueller, familiärer und sozialer Lebensbedingungen insbesondere für Hilfsbedürftige wie ältere, behinderte und nicht behinderte Menschen mit den Mitteln der allgemeinen Wohlfahrtspflege; c) die Förderung und Durchführung präventiver Maßnahmen für Menschen mit gesundheitlicher und sozialer Gefährdung; d) die Förderung des Gesundheitsdienstes; d) die Förderung weiterer gemeinnütziger Zwecke in Sozialwesen; B) die Förderung von Bildung und Erziehung sowie lebenslangem Lernen u.a. durch a) Gesundheitserziehung; b) Umwelterziehung; c) Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung; d) Integrations- und Bildungsprojekte; C) die Förderung der Hilfe für Behinderte durch Inklusionsbetriebe. (2) IIm Rahmen der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes liegen insbesondere: A) im Rahmen der Wohlfahrtspflege a) die berufliche Qualifizierung und die vorübergehende sozialbetreute Beschäftigung unter anderem der in Abs.1a) genannten Personen mit dem Ziel, die Vermittlungschancen in Dauerarbeitsplätze zu verbessern; b) die Integration behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben; c) die krankengymnastische Förderung und vergleichbare therapeutische Maßnahmen; d) die Pflege und Betreuung älterer Menschen sowie die Vorbeugung von altersbedingten Krankheitsbildern; e) die Hilfestellung durch intensive sozial- und arbeitspädagogische Betreuung; f) die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der Gesellschaft gemäß Abs. 1) stehen; B) im Bereich der Bildung und Erziehung durch a) den Betrieb eines DRK-Bildungswerkes mit Angeboten zur beruflichen Fort- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung mit den Schwerpunkten Gesundheits-, Medien- , Sprach- und Familienbildung sowie allgemeine Bildung und bürgerschaftliches Engagement; b) die Entwicklung und Erprobung innovativer Handlungsansätze sowie öffentlich finanzierte Modellprojekte zur Förderung des lebenslangen Lernens im Bereich der Berufs- und Arbeitswelt, der Weiterbildungsbereitschaft der beruflichen Integration sozial benachteiligter Gruppen ,des sozialen Engagements von Unternehmen; c) den Betrieb von wohnort- und bürgernahen Bildungsstätten d) die Beratung von Einrichtungen und Betrieben zur Förderung von sozialen und gesundheitlichen Kompetenzen und des sozialen Engagements in der Gesellschaft. e) den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. C) im Bereich der Hilfe für Behinderte durch die berufliche Inklusion schwerbehinderter Menschen. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Bereitstellung und Unterhaltung eines Inklusionsprojektes im Sinne des Sozialgesetzes zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich auf besondere Schwierigkeiten stößt und in denen schwerbehinderten Menschen neben der Beschäftigung auch eine arbeitsbegleitende Betreuung gegeben wird. Dieses Inklusionsprojekt bietet den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Inklusionsprojekt. (3) Teilweise können Mittel zur Förderung gemeinnütziger Projekte des DRK- Kreisverbandes Borken e.V. und seiner Untergliederungen bzw. gemeinnützigen Tochtergesellschaften weitergeleitet werden. (4) Die Gesellschaft kann diesem Zweck im
Sozialwesen
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