Errichten und Betreiben von Hilfen, Maßnahmen und Einrichtungen - der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, - zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform, - zur Förderung der Erziehung in der Familie, - zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, - Hilfen zur Erziehung, - Ambulante Pflegedienste nach SGB V und XI, - Integrierte medizinische Versorgung nach §§ 140 a ff SGB V, - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach SGB VIII, - zur Rehabilitation und Integration von Kindern und Jugendlichen, die nach SGB XII durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe wesentlich eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind und - der selbstlosen Unterstützung von Personen, - die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder - finanzielle Unterstützung von bedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 AO. das planmäßige Zusammenwirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit dem gemäß §§ 52 ff AO als steuerbegünstigt anerkannten alleinigen Gesellschafterverein, dem Christophorus-Werk Lingen e.V. mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück VR Nr. 100027, dessen ebenfalls als steuerbegünstigt anekannten Tochtergesellschaften, der BES·SER - Besonderer.Service GmbH mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück HRB Nr. 204598 und der Christophorus-Werk Kinder- und Jugendhilfe GmbH mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück HRB Nr. 203992 sowie bei der bisher gewerblichen BFN - Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Lingen/Ems AG Osnabrück HRB Nr. 100990 sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften bewirkt. Dieses Zusammenwirken geschieht u.a. durch: - die Erbringung von sowie die Entgegennahme von Personal- und sonstigen zentralen Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, z.B. im Bereich des Zentraleinkauf von Arbeitsmitteln und Geschäftsausstattung, Energielieferungen, Personalgestellungen u.ä. - die Entgegennahme bzw. Erbringung von Dienstleistungen zur Auftragsbearbeitung und Übernahme von Auftragsanteilen der WfbM des Vereins seitens der Tochtergesellschaften sowie das Zusammenwirken der Körperschaften bei der Auftragsakquisition und bearbeitung sowohl in der WfbM als auch im Bereich eines Inklusionsbetriebs der Gesellschaften, - die Entgegennahme von Leistungen zur Förderung und Begleitung von im Berufsbildungsbereich der WfbM geförderten Personen durch Mitarbeiter bzw. Maßnahmen der Gesellschaft durch die Tochtergesellschaften, - die Überlassung bzw. Vermietung bzw. Anmietung von Immobilien bzw. dem steuerbegünstigten Geschäftsbetrieb dienender Räumlichkeiten, und - die Erbringung bzw. Entgegennahme weiterer Service- und Dienstleistungen aller Art von/an steuerbegünstigte dritte Körperschaften gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO.
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Sozialwesen
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