Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne. Insbesondere sollen Menschen mit Behinderungen und anderen Integrationshemmnissen im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich integriert werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichten und Betreiben von Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, insbesondere auf dem Gebiet der Gastronomie, der Gebäudedienste sowie des Garten- und Landschaftsbaus, von sonstigen Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen für behinderte Menschen und Menschen mit anderen Integrations- und Vermittlungshemmnissen. Die vorgenannten Satzungszwecke werden auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit dem gemäß §§ 52 ff AO als steuerbegünstigt anerkannten alleinigen Gesellschafterverein, dem Christophorus-Werk Lingen e.V. mit Sitz in Lingen/ Ems, AG Osnabrück VR Nr. 100027, dessen ebenfalls als steuerbegünstigt anerkannten Tochtergesellschaften, der Christophorus-Werk · Kinder- und Jugendhilfe GmbH mit Sitz in Lingen/Ems, AG Osnabrück HRB Nr. 203992 und der Christophorus-Werk · Kinder- und Reithof GmbH mit Sitz in Lingen/Ems AG Osnabrück HRB Nr. 120420 sowie bei der bisher gewerblichen BFN · Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Lingen/Ems AG Osnabrück HRB Nr. 100990 sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt einzureichenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften bewirkt. Dieses Zusammenwirken geschieht u.a. durch: die Erbringung von sowie die Entgegennahme von Personal- und sonstigen zentralen Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, z.B. im Bereich des Zentraleinkauf von Arbeitsmitteln und Geschäftsausstattung, Energielieferungen, Personalgestellungen u.ä. die Entgegennahme bzw. Erbringung von Dienstleistungen zur Auftragsbearbeitung und Übernahme von Auftragsanteilen der WfbM des Vereins seitens der Tochtergesellschaften sowie das Zusammenwirken der Körperschaften bei der Auftragsakquisition und -bearbeitung sowohl in der WfbM als auch im Bereich eines Inklusionsbetriebs der Gesellschaften, die Entgegennahme von Leistungen zur Förderung und Begleitung von im Berufsbildungsbereich der WfbM geförderten Personen durch Mitarbeiter bzw. Maßnahmen der Gesellschaft durch die Tochtergesellschaften, die Überlassung bzw. Vermietung bzw. Anmietung von Immobilien bzw. dem steuerbegünstigten Geschäftsbetrieb dienender Räumlichkeiten, und die Erbringung bzw. Entgegennahme weiterer Service- und Dienstleistungen aller Art von/an steuerbegünstigte dritte Körperschaften gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen oder Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen.
Sozialwesen
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