1.Folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d.l § 10 b Abs. 1 EStG: - Förderung der Jugendhilfe (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV, Abschnitt A Nr. 2) - Förderung der Erziehung (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV, Abschnitt A Nr. 4) 2. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch die Errichtung und das Betreiben einer Sport- Kindertagesstätte in Nürnberg-Zerzabelshof sowie von weiteren Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten) mit sportlicher und ganzheitlicher Ausrichtung. Einerseits soll das Heranführen von Kindern im Alter von drei bis sieben Jahren an schulische Anforderung (Kindergartenprogramm) und andererseits das spielerische Erlernen und Ausüben von Bewegungen, Koordination sowie Fähigkeit und Fertigkeiten im gesamtsportlichen Umfeld umgesetzt werden. Im Bereich des Kinderhorts (Altersstufe sechs bis zwölf Jahre) wird sowohl eine individuell erforderliche Nachmittagsbetreuung von Grundschülern im Bereich Hausaufgaben sowie Lernstoffwiederholung als auch das freiwillige Ausüben verschiedenster sportlicher Bestätigungen angeboten. Die Kindererziehung wird gemäß einem von Geschäftsführung und pädagogischem Personal gemeinsam erstellten ganzheitlichen und sportlichen Konzept durchgeführt.
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