Folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d. § 10 b Abs. 1 EStG: a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) b) Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) c) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch das Betreiben einer Sport- und Bewegungs-Kindertagesstätte in Neunkirchen am Brand (Standort: Nürnberger Straße 2a, 91077 Neunkirchen am Brand) mit sportlicher und ganzheitlicher Ausrichtung, welche eine Kinderkrippe mit mehreren Gruppen, einen Kindergarten mit mehreren Gruppen, mindestens jedoch eine der vorgenannten Einrichtungen umfasst.
Sozialwesen
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