Folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d. § 10 b Abs. 1 EStG: a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) b) Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) c) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch das Betreiben einer Sport- und Bewegungs-Kindertagesstätte in Nürnberg (Standort: 90411 Nürnberg, Hugo-Junkers-Straße 21) mit sportlicher und ganzheitlicher Ausrichtung, welche eine Kinderkrippe mit mehreren Gruppen, einen Kindergarten mit mehreren Gruppen, mindestens jedoch eine der vorgenannten Einrichtungen umfasst. Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft ihre Zwecke insbesondere durch planvolles Zusammenwirken mit der Champini FH GmbH und den übrigen gemeinnützigen Champini Gesellschaften innerhalb des Konzernverbundes. Dieses Zusammenwirken vollzieht sich durch Leistungen, die zur Förderung der Jugendhilfe, von Bildung und Erziehung, des Sports sowie der Unterstützung des in § 52 AO besonders schutzwürdigen Personenkreises geeignet sind, insbesondere Managementleistungen, Dienstleistungen im Verwaltungs-, Controlling und Facility-Bereich.
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