Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines stationären und eines teilstätionären Hospizes, nämlich die Aufnahme sterbenskranker Menschen, deren Begleitung sowie Unterstützung von Angehörigen sowie weitere Angebote, die zur Erfüllung der Hospizarbeit geeignet sind und gemäß § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere inländische steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die Förderstiftung Hospiz zwischen Elbe und Weser oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, in Form von Zustiftung und Spenden.
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