Förderung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Verkehrssicherheit. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf einen eigenwirtschaftlichen Zweck oder Gewinn gerichtet, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle interessierten Teilnehmerkreise. Dazu hält sie insbesondere Kontakt zu allen Behörden und Organisationen, die sich mit der beruflichen Bildung beschäftigen und wirkt mit bei der Planung, Gestaltung und Durchführung der beruflichen Bildung im Straßenverkehr sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sie kann selbst Trägerin entsprechender Bildungseinrichtungen oder -maßnahmen sein oder andere Einrichtungen mit der Durchführung geeigneter beruflicher Bildungsmaßnahmen und auch Verkehrssicherheitsseminaren beauftragen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den gemeinnützigen Gesellschaftszweck fördern. Wenn der Gesellschaftszweck dies erfordert, kann sie auch weitere Unternehmen errichten oder sich an diesen beteiligen.
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