1. Die Durchführung der Leistungen des Facilitymanagements für die Gebäude des Rhein-Neckar-Kreises, dessen Gesellschaften und dessen sonstigen Betriebe sowie die vom Rhein-Neckar-Kreis und dessen Gesellschaften und Einrichtungen genutzten Gebäude. 2. Die Gesellschaft kann sich auch auf branchenverwandten Gebieten betätigen. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten einschließlich der erforderlichen Hilfs- und Nebengeschäften berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen, die ihrem Zweck dienlich und förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten oder Kooperationen auch gesellschaftsrechtlicher Natur mit ihnen eingehen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten. 5. Bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks sind die kommunale Aufgabenerfüllung im Sinne der Gemeindeordnung sowie die Grundsätze der §§ 102 ff. Gemeindeordnung BW zu beachten.
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