Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Gegenstand der Gesellschaft sind die Förderung und die Erbringung von Hospizleistungen und spezialisierter Palliativversorgung. Es werden zudem Aus- und Fortbildungsleistungen erbracht. Die Gesellschaft verwirklicht die in zuvor genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus- Gruppe gehören die Marienhaus GmbH, deren Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften sowie die Gesellschafter der Marienhaus GmbH, insbesondere die Marienhaus-Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den zuvor bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften folgende Leistungen: Fort- und Ausbildung. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften folgende Leistungen. -Arbeitsmedizin; -HR- Management; -Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision; -Reinigungsdienstleistungen; -Versicherungswesen; -Zentral- Einkauf; -Energieversorgung; -Aus- /Fort- und Weiterbildung; -Rechtsdienstleistungen; -Datenschutzorganisation und Beratung; -PR- und Marketingdienstleistungen; -Geschäftsführungsdienstleistungen; -Politische Außenvertretung; -Rechnungswesen; -IT- Leistungen; -Baumanagement; -Medizintechnik; -Technikdienstleistungen; -Fuhrparkverwaltung, Dienstradleasing. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
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