Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Religion, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie die die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i,S.d. § 53 AO. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Religion, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie die die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d, § 53 AO Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen und damit verbundenen Managementleistungen in sozialen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, Heimen und Einrichtungen des betreuten Seniorenwohnens, Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, Hospizen), wie: Aufbereitung, Pflege, Kontrolle und Kommissionierung von Sterilgut (Sterilgutmanagement). Hierzu kann die Gesellschaft regionale Betriebsstätten unterhalten und Betriebsführungs- und Bereichsleitungsfunktionen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des 8 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungen auch gegenüber anderen Auftraggebern, als die in Absatz 3 benannten, zu erbringen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
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