1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Dies schließt alle Menschen ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung ein. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, der medizinischen Behandlung und Versorgung nach den Grundsätzen christlicher Nächstenliebe erstreckt sich der Zweck der Gesellschaft auch auf die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies erfolgt im Rahmen der sachlichen Möglichkeiten der Gesellschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der von der Gesellschaft anzuwendenden vertraglichen Regelungen. 2. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Einkauf, Catering und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen.Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie zur Förderung des Wohlfahrtswesens Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) als fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, insbesondere zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und im Rahmen ambulanter privatärztlicher Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit gesetzlich zugelassen. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
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