Planung, Finanzierung und Errichtung sowie der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen in erster Linie im geografischen Bereich Islek. Hierzu gehören insbesondere die Beantragung behördlicher Genehmigungen (wie Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bebauungsplan, Baugenehmigung, etc.), die Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital, die Planung und Errichtung von Windkraftanlagen einschließlich Zuwegungen, die Erstellung und Verlegung der elektrischen Anlagen sowie die Durchführung der gesetzlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die hierdurch anfallenden Kosten trägt die Gesellschaft. Ebenfalls ist Gegenstand des Unternehmens die Erzeugung und der Verkauf der elektrischen Energie an Energieversorgungsunternehmen und sonstiger Abnehmer. Die Gesellschaft ist zu allen damit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehenden Geschäften und Maßnahmen befugt, insbesondere auch zu Vertragshandlungen und Abschluß des Abnahmevertrages mit dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den sonstigen Abnehmern.
Energieversorgung
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