Zweckverband hat folgende Aufgaben: Wasserversorgung, Gasversorgung, Wärmeversorgung, Stromversorgung und Wertstoffwirtschaft (gewerblicher Bereich); Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung (hoheitlicher Bereich). In den einzelnen Gemeinden des Kreises ist er nicht für sämtliche der aufgezählten Aufgaben zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Im Rahmen seiner Aufgabenstellung kann der Zweckverband auch Aufgaben auf vertraglicher Grundlage für andere Aufgabenträger übernehmen. Für die Aufgabe der Wertstoffwirtschaft gilt dies nur mit Zustimmung der Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Ostholstein in der Verbandsversammlung. Für die Aufgabe der Gas-, Strom- und Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung gilt dies nur, wenn die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung, die diese Aufgabe übertragen haben, dem zustimmen. Der Zweckverband ist berechtigt, im Rahmen seiner Aufgabenstellung - insbesondere nach dem Landesabfallwirtschaftsgesetz - benachbarte öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, Konzessionsverträgen oder Liefer- bzw. Abnahmeverträgen zu versorgen oder entsorgen und die Betriebsführung gleichgelagerter Einrichtungen zu übernehmen. Einzelabnehmer in benachbarten Gebieten können auf vertraglicher Grundlage ver- oder entsorgt werden.
Ämter & Behörden
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