Sind insbesondere für folgendes zuständig: 1. Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden; 2. Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen; 3. Ausführung von Vorhaben des Vermögensplans und Anerkennung der Schlussabrechnung, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens 200.
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