(1) Zweck der Gesellschaft ist a) Förderung der Jugendhilfe, b) Förderung von Kunst und Kultur, c) Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, e) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, f) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, g) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Satzungszweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: a) Planung, Entwicklung und Durchführung interdisziplinärer und interkultureller Projekte, Ausstellungen, Konzerte, Jugend-Kultur-Tage, Aktionen, b) Zur-Verfügung-Stellung eines barrierefreien und kostenlosen Lern-, Bildungs- und Informations-Portales, das umfassende, lizenzfreie Inhalte zur Sprachenwicklung von der Alphabetisierung bis zur Zertifikatsprüfung B1, Mathematik, SachThemen, bis zur kostenfreien Uni-Vorlesung diverser deutscher und internationaler Anbieter bündelt. c) Unterstützung bei der Erschließung öffentlich leicht zugänglicher Orte als Lernort, Flüchtlingsunterkünfte bei der Versorgung mit dem erforderlichen Internet-Zugang in Kooperation, sowie durch Zurverfügungstel-lung gespendeter Zugangsmedien d) Weiterentwicklung des Verständnisses für digitale Bildung in Kooperation mit sozialen sowie sonstigen Organisationen und schulischen Einrichtungen durch konkrete, gemeinsame Lern-Projekte e) Entwicklung und Realisierung eines Integrationsmodells sowie konkrete Beratung und Begleitung von Flüchtlingen, Helfern, Gemeinden und Unternehmen von der Ankunft hier bis zur gelungenen Integration bzw. Rückkehr ins Heimatland f) Förderung der Kreativität als Ausdrucksform, für die unmittelbar keine Sprachkenntnisse erforderlich sind g) Entwicklung von Sprachmultiplikatoren aus den Reihen der Flüchtlinge für andere Flüchtlinge, Förderung der Bildung mit interkultureller Ausrichtung sowie der interkulturellen Toleranz zwischen den unterschiedlichen Nationalitäten h) Unterstützung bzw. Durchführung von Veranstaltungen, auf denen interkultureller Austausch zwischen unterschiedlichsten Nationen und gezielt die Initiierung gemeinsamer Projekte gefördert wird i) Kooperationen mit international ausgerichteten Initiativen, die ebenfalls weltweit Schulen und Einrichtungen mit gespendeten Laptops und Bildungsinhalten versorgen, sowie Organisationen zur Weiterentwicklung der Möglichkeiten von digitaler Bildung für alle als Voraussetzung für eine demokratischere, sozialere Zukunft von Benachteiligten j) Ermutigung von Flüchtlingen, als wichtigsten ersten Schritt in Richtung Arbeit, Kultur, Integration eine ehrenamtliche oder gemeinnützige Tätigkeit zu übernehmen k) Konkrete Förderung der Entwicklung von Flüchtlingen zu ehrenamtlichen Ideengebern, Mentoren, Begleitern für andere Flüchtlinge. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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