Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Erwerb, Anmietung oder Errichtung einer Einrichtung zur Verwirklichung von Zielsetzungen der Jugendhilfe (§ 52 AO) und von mildtätigen Zwecken im Sinne von § 53 AO. Die oben genannten Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch Veranstaltung von entwicklungsfördernden lehrreichen Kinder- und Jugendferienfreizeiten zu verschiedenen allgemeinbildenden Themen, insbesondere: - das Heranführen an verschiedene, auf dem Hof lebende Tierarten - die Natur durch Spaziergänge kennenlernen - Bewegung durch verschiedene Angebote von Sportarten - gemeinsames Kochen - soziales Verhalten erlernen durch gegenseitige Unterstützung Für nachweislich bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit schwierigen finanziellen Verhältnissen kann die Teilnahmegebühr an den Veranstaltungen im Einzelfall teilweise oder ganz erlassen werden. Bedürftigkeit ist in geeigneter Form nachzuweisen (aktueller Bescheid nach Sozialhilferecht oder durch eine ausreichende Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit aussagekräftigen Nachweisen.
Sozialwesen
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