A) der Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Transfer-Einrichtungen zur Förderung der Tierzucht durch Einsatz wertvollster Bullen und Eber, um (1) die Bullen und Eber mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Vatertiere zu steigern, (2) durch die Bekämpfung von Rinder- und Schweinekrankheiten die Fruchtbarkeit der Tiere zu fördern, (3) den züchterischen Fortschritt durch Embryo-Transfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern; b) ist die Förderung der Zucht und Haltung von Milch- und Zweinutzungsrindern in guter Qualität und gutem Rassetyp. Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der milchviehhaltenden Betriebe möglichst optimal entsprechen. Die Zucht der Milch- und Zweinutzungsrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil X sowie des jweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. c) ist die Förderung der Zucht und Haltung von Fleischrindern in guter Qulität und gutem Rassetyp. Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe und der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen. Ein gutartiger Charakter der männlichen und weiblichen Tiere ist für alle Rassen erwünscht. Die Zucht der Fleischrassen erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung Teil X sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. d) die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch (1) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch tierart- und rassespezifische Zuchtplanung, Auswertung und Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführungen für Herdbuchtiere, (2) Beratung in Fragen der Rinder- und Schweinehaltung der Besamung und des Absatzes, (3) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh, Embryonen sowie Sperma nach gemeinsamen Verkaufsregeln, (4) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. e) Dienstleistungen und Handel im Bedarfartikelgeschäft f) Durchführung von Leistungsprüfungen 3. Die Genossenschaft ist anerkannte Züchtervereinigung für Rinder, Besamungsorganisation für Rinder und Schweine sowie Embryo-Transfer-Einrichtung für Rinder nach dem Tierzuchtgesetz in der aktuellen Fassung und der Verordnung über Zuchtorganisationen in der aktuellen Fassung. Der räumliche Tätigkeitsbereich ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 4. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf andere Tierarten und Gattungen ist möglich. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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