Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung jeweils im Zusammenhang mit der Präsentation von künstlerischen, wissenschaftlichen und forschenden Aktivitäten, die an Schönherrs theoretische und praktische Arbeit anknüpfen. In diesem Rahmen wird der Gesellschaftszweck insbesondere verwirklicht durch die Konzeption, Organisation und Produktion von Ausstellungen, Film- und Videoreihen und Vermittlungsformen sowie die Sicherung, Pflege, Erforschung, Verbreitung und Weiterführung des Werks von Ludwig Schönherr, die Veranstaltung von Fachtagungen, Seminaren und die Durchführung anderer wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie die Durchführung von Forschungsvorhaben oder die Vergabe von Forschungsaufträgen die dem Gesellschaftszweck folgeleisten. Zweck der Gesellschaft ist es auch, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke - Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung - durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO) und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO).
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