A) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO). Die Gesellschaft betreibt den Zoo Neuwied. Zum Zweck der Gesellschaft gehört die Erhaltung, Vermehrung und der Schutz von bedrohten Tierarten unter Berücksichtigung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, die naturkundliche, volksbildende Wirksamkeit des Tiergartens zu erhöhen sowie die Erhaltung und den weiteren Ausbau dieser Einrichtung durch das Errichten von Tierhäusern, Gehegen oder die Beschaffung neuer Tiere zu fördern. b) Die Gesellschaft will ihre Ziele insbesondere durch folgende Maßnahmen erreichen: aa) durch gemeinsame Beratung in den Organen der Gesellschaft, bb) durch Führungen und sonstige Veranstaltungen, die geeignet sind, die Aufgaben des Neuwieder Zoos zu unterstützen, cc) durch die Schaffung von Einrichtungen mit Hilfe derer Kontakte zwischen Menschen, insbesondere Kindern, und der Tierwelt hergestellt und gepflegt werden, dd) durch die Kooperation mit Bildungseinrichtungen, ee) durch die Förderung des weiteren Ausbaues des Tiergartens.
Zoologische Gärten
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