Förderung der Tierzucht, die Förderung des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes, des Tierschutzes, die Förderung von Wissenschaft, Forschung und der Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Aufbau und Unterhaltung eines vielseitigen Tierbestandes mit optimaler Haltung, Pflege und Zucht, bei der die Wahrnehmung in einer möglichst naturnahen, artgerechten Umwelt im Vordergrund steht; - Praktizieren von Umwelt-, Natur- und Artenschutz, einschließlich das Führen von internationalen Zuchtbüchern und die Beteiligung an nationalen und internationalen Zucht- und Artenschutzprojekten; - Durchführung wissenschaftlicher Projekte der Tiergartenbiologie, des Natur- und Artenschutzes. Die Ergebnisse werden der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt; - Vermittlung von Bildung für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen in Fragen der Zoologie, Ökologie, des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes. Durchführung von Bildungsmaßnahmen.
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Zoologische Gärten
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