Betrieb eines Zoologischen Gartens als Bildungsstätte für alle Kreise der Bevölkerung zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht, der Förderung von Forschung und Bildung, speziell auf dem Gebiet der Ökologie und Zoologie. Dabei dient die Einrichtung auch der Erholung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Förderung der Erweiterung von Kenntnissen über die Biologie von Tieren, insbesondere über die Tiergartenbiologie von Wildtierarten, der Ökologie, des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, der Komplexität von Ökosystemen und deren Bedrohung, für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen. Den Besuchern sollen die vorstehendend genannten Kenntnisse durch besondere Tierpräsentationen und kommentierte Fütterungen nähergebracht werden. Zur Förderung des Arten-, Natur- und Umweltschutzes soll den Zoobesuchern in wechselnden, zeitlich begrenzten Ausstellungen über zoologische Aspekte oder Lebensräume durch Präsentationen und Führungen Wissen über biologische und ökologische Zusammenhänge und deren Komplexität, Fragilität, Vielfalt sowie deren Bedrohung vermittelt werden. b) Fakultativ angebotene Bildungsmaßnahmen und -veranstaltungen, die helfen sollen, die Kenntnisse über die biologische Vielfalt zu vertiefen und Einsichten in biologische, ökologische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln, wie Führungen oder Vorträge für Schulen, Kindergärten und andere Besuchergruppen auch durch Nutzung digitaler Medien. c) Hohe Standards bei der Tierhaltung, die den biologischen Erfordernissen der jeweiligen Art Rechnung tragen, sowie artgerechte Gehegeanlagen und der tierpflegerischen Betreuung nach den neusten Erkenntnissen in der Zootierhaltung. d) Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, wie Ausstellungen, Präsentationen oder künstlerischen Darbietungen, die durch die vermittelten Inhalte ein breites Bewusstsein für Arten-, Natur- und Umweltschutz fördern. e) Förderung des Arten-, Natur- und Umweltschutzes durch Aufbau, Zucht und Unterhaltung eines vielseitigen, angemessenen Tierbestandes auch gefährdeter und bedrohter Tierarten. f) Züchtungen zur Erhaltung und Rückzüchtungen zur Verbreiterung der Artenvielfalt. Die Koordination von Zuchtprogrammen trägt durch die erfolgreiche Nachzucht verschiedener Tierarten zur Arterhaltung bei. Durch die Teilnahme an weltweit koordinierten Zuchtprogrammen sollen bedrohte Tierarten erhalten und wieder ausgewildert werden. g) Unterstützung von Forschungsarbeiten und -projekten, die dazu bestimmt sind, Erkenntnisse über Tierbiologie zu gewinnen oder Methoden der Arterhaltung zu erforschen und zu entwickeln. Forschungsarbeiten und - projekte werden unter anderem durch das Monitoring bestimmter Tierarten oder die Beteiligung an Internationalen Zuchtbüchern unterstützt. h) Mittelbeschaffung für die Durchführung von Natur- und Artenschutzprojekten für andere gemeinnützige Einrichtungen im In- und Ausland, sofern die Rechtsform des Empfängers einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. KStG entspricht.
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Zoologische Gärten
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