A) die Beratung und Unterstützung von Mitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts (nachfolgend in dieser Satzung KZVWL genannt) und über die Mitgliedschaft der Zahnärzte organisatorisch verbundene Einrichtungen bei Abschluss, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit Krankenkassen oder ihren Verbänden im Sinne des SGB V, b) Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, auch für neue Versorgungsformen, c) Durchführung betriebswirtschaftlicher Beratungen und deren Vermittlung, d) Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen durch gewerbliche Unternehmen bzw. Beteiligung an einer solchen (z. B. Materialien im weitesten Sinne, Anschaffungen, Abrechnung der gesamten zahnärztlichen Leistung).
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