(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 7 Abgabenordnung - die Förderung von Wissenschaft und - die Förderung von Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Lebensmitteltechnologie, einschließlich des Technologie- und Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft - Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Die Gesellschaft dient in erster Linie der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie des Technologie- und Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf dem Gebiet der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere der Lebensmitteltechnologie. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch den Betrieb des Instituts für Ernährung und Lebensmitteltechnologie in Neubrandenburg, die Errichtung und den Betrieb einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft mit Statusanerkennung durch den Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern und, im Falle der Anerkennung, als Einrichtung an der Hochschule Neubrandenburg im Sinne des § 95 Landeshochschulgesetz M-V verwirklicht. Die Gesellschaft unterstützt dabei die Hochschule Neubrandenburg in Lehre, Weiterbildung und bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Förderung der Wissenschaften und des Transfers auch mit externen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Dies schließt die mögliche entgeltliche Zur-Verfügung-Stellung von dafür geeigneten Räumlichkeiten ein. (4) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch a) die unabhängige Forschung und Entwicklung, auch im Verbund, zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, b) die kooperative Forschung mit Einrichtungen der Wissenschaft, insbesondere der Hochschule Neubrandenburg und ihren Forschungseinrichtungen, c) die Verbreitung und des Transfers der frei zugänglichen Forschungsergebnisse, d) die Durchführung von Weiterbildungsangeboten, wobei für akademische Weiterbildung organisatorische Leistungen und Verwaltungsleistungen für den Studienbetrieb in Unterstützung der Hochschule Neubrandenburg durchgeführt werden, e) die Auftragsforschung im Rahmen des Zweckbetriebes gemäß § 68 Nr. 9 Abgabenordnung. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (7.
Sozialwesen
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