1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums zur Diagnostik und Therapie von Hormon- und Stoffwechselstörungen, Nieren- und Hochdruckkrankheiten einschließlich der Nierenersatztherapie, Vor- und Nach-Betreuung von Patienten nach Transplantationen sowie alle internistischen Begleiterkrankungen bei diesem chronisch kranken Patientenklientel. 2. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den in Absatz 1. umrissenen Gesellschaftszweck zu fördern. Die Aufnahme des Betriebes der Zweigniederlassungen durch Erbringungen vertragsärztlicher Leistungen bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und/oder den Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Detmold. 3. Der Zweck des Medizinischen Versorgungszentrums ist die Sicherstellung der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung auf den Gebieten der Inneren Medizin - haus- und fachärztliche Tätigkeit - Schwerpunkte Diabetologie und Nephrologie sowie die Sicherstellung der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der Dialyse. 4. Gründer und Gesellschafter des Medizinischen Versorgungszentrums ist Herr Dr. med. Hans-Herbert Echterhoff, der zur vertragsärztlichen Versorgung auf dem Gebiet der Inneren Medizin - fachärztliche Tätigkeit - im Zulassungsbezirk Bielefeld zugelassen und niedergelassen ist. 5. Herr Dr. Echterhoff wird das Medizinische Versorgungszentrum zunächst als Vertragsarzt gründen und in dem Medizinischen Versorgungszentrum als Vertragsarzt im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 SGB V tätig werden. Nach der Zulassung des Medizinischen Versorgungszentrums wird er - wie bereits in der Vergangenheit mit dem Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Detmold abgestimmt - seine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Inneren Medizin - fachärztliche Tätigkeit - auf das Medizinische Versorgungszentrum übertragen und danach in dem Medizinischen Versorgungszentrum als angestellter Arzt im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 SGB V tätig. 6. Die ärztliche Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums obliegt Herrn Dr. Hans-Herbert Echterhoff.
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