Durchführung der Abrechnung der Einsätze aller Durchführenden des öffentlichen Rettungsdienstes gegenüber den Kostenträgern, Durchführung des Einnahmenausgleichs nach Art. 24 Abs. 3 BayRDG und diesen ergänzender bzw. ersetzender gesetzliche Regelungen und Verordnungen, Erstellung einer Jahresabschlussrechnung für die Durchführenden des Rettungsdienstes Bayern, Vorbereitung der Entgeltverhandlungen der Durchführenden des Rettungsdienstes sowie Unterstützung bei diesen, Prüfung der Mittelverwendung durch die Durchführenden des Rettungsdienstes und betriebswirtschaftliche Beratung derselben sowie Geschäftsführung der Schiedsstellen nach dem BayRDG. Das Unternehmen ist auch berechtigt, die Abrechnung der Einsätze von qualifizierten Krankentransporten außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes durchzuführen. Des weiteren alle Tätigkeiten, die der Gesellschaft durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugewiesen werden.
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