Weiterentwicklung und der Betrieb der musealen Anlagen und der Außenanlagen des "Zeittunnel Wülfrath", - die Vernetzung mit regional tätigen Organisationen und Unternehmen und damit die Schaffung von Synergieeffekten, - die Tourismus- und Kulturförderung, - die Nutzung vorhandener regionaler Strukturen und landschaftlicher Besonderheiten zur Erhaltung des Kulturguts "Zeittunnel Wülfrath" und deren wirtschaftliche und touristische Nutzung sowie - alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die geeignet sind, die vorgenannten Tätigkeiten zu ermöglichen und zu unterstützen. (3) Die Genossenaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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