A) die im Sinne seiner Zweckbestimmung fachlich und wissenschaftlich einwandfreie Planung, Errichtung und Unterhaltung der festen und beweglichen Anlagen des Museums; b) der Betrieb des gesamten Museums als öffentliche Einrichtung mit dem Ziel der kulturellen und historischen Bildung im Bereich der Archäologie; c) die Entwicklung und Gewährleistung eines hohen wissenschaftlichen Standards in der Ausstattung der musealen Einrichtungen und der didaktischen Vermittlungsarbeit auch durch die Mitgliedschaft in internationalen Netzwerken und durch Kontakte mit Archäologischen Freilichtmuseen in Europa; d) die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der experimentellen Archäologie und der Siedlungsarchäologie.
Kunstgalerien und Museen
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