Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt/Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung und Unterhaltung von Vereinsräumen zur bzw. die Durchführung von Sprachkursen, hauptsächlich von Kursen für Deutsch als Fremdsprache, Fortbildungen und kulturellen Veranstaltungen, sowie gegebenenfalls der steuerlich zulässigen Unterbringung der Schüler. - Implizit in den Sprachkursen oder als gesondertes Angebot: Vorbereitung auf und Durchführung von für die Kursteilnehmer relevante Sprachprüfungen, Informationsvermittlung über Berufs- und Bildungschancen, Verhaltensweisen, Bräuche, Einrichtungen, Lebensweisen und den Umgang mit Behörden in Deutschland, Pädagogik, Psychologie, Internet, Beschäftigung mit deutscher Geschichte, Literatur, Kunst und Politik, Förderung der interkulturellen Kompetenz und des Austausches zwischen verschiedenen Kulturen. - Erstellung von Unterrichts- und Prüfungsmaterial. - Kooperation mit anderen Trägern, die ähnliche Ziele verfolgen. - Die Kurse und zusätzlichen Angebote müssen immer auch einer demokratischen, gleichberechtigten, sozialen, die natürlichen Grundlagen des Lebens achtenden Orientierung, entsprechen. Dies ist Verpflichtung für alle Mitarbeiter und Angestellte der Gesellschaft. Ihre Aufgabe ist ferner die Förderung der internationalen Völkerverständigung durch kritische und tolerante Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, um ein tiefgehendes gegenseitiges Verständnisses zu erreichen. Der Einzelne soll befähigt werden, sich sozial und beruflich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Für den Sprachunterricht gilt dies bei gleichzeitiger Betonung eines systematischen und strukturierten didaktischen Konzepts. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet alle aufgezählten Maßnahmen zur Verwirklichung des Satzungszwecks umzusetzen. Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zweck auch durch die Beschaffung von Mitteln für eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwirklichung der oben genannten steuerbegünstigen Zwecke verwirklichen. Parteipolitische Betätigung ist ausgeschlossen.
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