Kulturelle, künstlerische und soziale Förderung und Betreuung der Mitglieder im Sinne von § 52 Abgabeordnung (AO) Abs. 2, Nr. 4 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Nr. 5 die Förderung von Kunst und Kultur und Nr. 7 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Gegenstand der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder, insbesondere durch die Förderung der Bildung und Erziehung der Kinder der Mitglieder. Der Satzungszweck wird unter anderem durch den Aufbau, Betrieb und die infrastruktuelle Unterhaltung von Bildungseinrichtungen umgesetzt. Diese sind insbesondere eine Grundschule, eine weiterführende Schule, ein Kindergarten in freier Trägerschaft, das KinesisTalentStudio, die Musikakademie diapason e.V. und der Malort nach Arno Stern. Die Genossenschaft kann im Rahmen des Satzungszwecks weitere Einrichtungen wie zB. Kindertagesstätten, weitere Bildungsangebote auch für Erwachsene, Schülergenossenschaften und weitere Projekte (wie Schülercafé, Radwerkstatt, Kuchenverkauf) bzw. Zweigniederlassungen erstellen, bewirtschaften und betreuen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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