Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ambulanten Untersuchungen und Heilkundeleistungen, insbesondere im Bereich der Zahnmedizin für privat und gesetzlich versicherte Patienten und alle hiermit im Zusammenhang stehenden (zahn)ärztlichen Tätigkeiten. Die Leistungserbringung erfolgt unter strikter Beachtung der jeweiligen berufs- und vertrags(zahn)arztrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, soweit diese dem Unternehmensgegenstand dienlich und förderlich sind und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des (zahn)ärztlichen Berufs vereinbar sind. Die Gesellschaft ist, vorbehaltlich der ggfls. erforderlichen Genehmigungen der jeweils zuständigen Zulassungsgremien, berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Tochtergesellschaften zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten.
Gesundheitswesen
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