Buchung laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanwei-sungen), d.h.: Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (z.B. Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung eines Kassenbuchs, Ablage von Bankauszügen nach Konten getrennt), Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen, Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan), technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials durch Kennzahlen, steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung (z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse) im Rahmen des §6 Nr.4 Steuerberatungsgesetz, Laufende Lohnabrechnung und Fertigung von Lohnsteueranmeldungen; hierzu gehören: Feststellung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraums, Ermittlung des Lohnsteuerbetrags unter Berücksichtigung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale, Eintragung des Arbeitslohns und der Lohnsteuer im Lohnkonto, Anfertigung der Lohnsteueranmeldung. Büroorganisation, Liquiditätsplanung, Gewinn- und Verlustplanung (GuV), Kapitalbedarfsplanung sowie die Ermittlung des Break-even-Points zur Existenzgründung.
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