Durchführung des Pfand-Ausgleichs (so genanntes Pfand-Clearing) zur Realisierung der Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen und der Erstattung von Pfandbeträgen, insbesondere im Sinne von §§ 9 und 11 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV), sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Sortieren und Zählen von Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen zur Berechnung des Pfandes, sowie die Durchführung der Entwertung, der Entsorgung bzw. des Recyclings, der Pfandkontenverwaltung und des Inkassos, sowie die Erstinverkehrbringung von Einweggebinden für den Getränkebereich.
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Recycling
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