(1) Betrieb einer Bildungsstätte in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung für Berufe im Gesundheitswesen. (2) Die Ausbildungen werden in den Pflegefachberufen im Rahmen der für die Gesellschaft durch die Bezirksregierung genehmigten Ausbildungsplätze durchgeführt. Zu diesem Zweck betreibt die Gesellschaft eine staatlich anerkannte Pflegeschule und eine staatlich anerkannte ATA-OTA-Schule. (3) Die Durchführung der Ausbildungen werden durch weitere Kooperationspartner, welche Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen betreiben, gewährleistet. Das schließt auch die Bildung von Ausbildungsverbünden mit weiteren Ausbildungstätten sowie die Kooperation mit Hochschulen ein. (4) Die ZAB GmbH bietet für die Gesellschafter sowie für die weiteren Kooperationspartner bedarfsgerechte Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung an. Zu diesem Zweck betreibt sie eine Abteilung der Fort- und Weiterbildung, welche die Voraussetzung der behördlichen und staatlichen Anerkennung der einzelnen Weiterbildungsstätten gewährleistet. (5) Die ZAB GmbH gewährleistet bedarfsgerechte Anerkennungs- und Anpassungslehrgänge für ausländisches Fachpersonal in Gesundheitsberufen. Hierzu sind jahresbezogene schriftliche Vereinbarungen mit jedem einzelnen Gesellschafter zu treffen. (6) Mit allen Gesellschaftern ist ein Rahmenvertrag/Kooperationsvertrag für die unterschiedlichen Ausbildungen abzuschließen.
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Berufliche Schulen
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