Betrieb von Kindertagesstätten zum Zweck der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, auch im Sinne der §§ 1,7 SGB VIII, unter anderem mit den Zielen, Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch die Einrichtung von pädagogischen Freizeitangeboten und Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Beratung und Unterstützung von Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen; Förderung und Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Konsultationskitas, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung verwirklicht.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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