Förderung von Kunst und Kultur gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, in dem die Gesellschaft unmittelbar im Sinne des § 57 Abs. 1 AO tätig wird auf dem Gebiet der internationalen Hochbegabtenförderung in der Musik. Die Stipendien sollen dazu beitragen, das des Weiteren auch hochbegabte Musiker ohne finanzielle Mittel es sich leisten können, diesen Berufsweg einzuschlagen. So soll eine Chancengleichheit erzielt werden für Musiker aus nicht privilegierten Familien. Oftmals findet der Einstieg ins Profimusikerleben mit kleinen Honoraren statt, die nicht einmal die Reisekosten decken. Die Stipendien sollen auch dazu beitragen das weiterhin Konzerte, die diese jungen Musiker vorstellen, möglich sind und durch attraktivere Eintrittspreisen einem noch breiteren Publikum zugänglich gemacht werden können. Ebenso ist es in der heutigen Zeit nicht möglich eine Profimusiker Karriere zu starten ohne entsprechend hochwertiges Pressematerial ( Bild- und Tonaufnahmen, professionelle Beratung sowohl rechtlich als auch pressetechnischer Natur) und die Eingliederung in ein professionelles Netzwerk. Auch hier will die Gesellschaft Chancengleichheit schaffen. Der Gesellschaftszweck wird außerdem verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Kunstgalerien und Museen
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